Bei dieser Geschichte fasse ich mir wirklich an den Kopf…
Ein Händler für Fahrräder und Zubehör, Tom’s Bike Corner, betreibt einen Internetshop und verwendet dort zur Illustration die Produktbilder der Hersteller. Nun allerdings hat er deswegen eine Abmahnung bekommen.
Die Firma Ralf Bohle GmbH, die Produkte der Marke Schwalbe vertreiben, hat in dieser kostenpflichtigen Abmahnung (immerhin tausend Euro) ihrem Kunden untersagt, ihr Bildmaterial zu verwenden. Das heisst in der Praxis, jeder Fahrradhändler, der Schwalbe-Produkte vertreibt, muss sich mit der Kamera hinstellen und selbst Fotos von Reifen, Schläuchen usw. machen, denn die vom Hersteller dürfen sie nicht benutzen.
Meine erste Reaktion war, ja ticken die noch ganz sauber?
Aus ein paar Jährchen im kaufmännischen Bereich ist meine Erfahrung vielmehr, dass man von Lieferanten Hochglanzbildchen und -prospekte eher noch aufgedrängt bekommt, damit man ihre Produkte auch so optimal wie möglich präsentieren kann. Aber offenbar laufen die Geschäfte der Fa. Bohle so gut, dass sie auf so nebensächliche Kleinigkeiten wie Kundenbindung und ein positives Image verzichten kann. Entweder das, oder bei denen ist ein wildgewordener Abmahnanwalt ausgebrochen.
Natürlich ist die Fa. Bohle rein juristisch gesehen im Recht. Die Frage ist nur, wie geht man mit seinen Kunden bzw. Distributoren um? Die Bilder werden ja letzten Endes dazu verwendet, wiederum Umsatz für die Fa. Bohle zu generieren. Wie jemand eine solche Holzhammermethode für eine gute Idee halten kann, erschliesst sich mir nicht.
Ich hoffe, die Angelegenheit klärt sich letztlich auf eine Weise, die den gesunden Menschenverstand nicht völlig über Bord wirft.

Total vernetzt!